Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlichtung
Die EU-Kommission hat eine Internetseite zur Online-Streitbeilegung zwischen Unternehmern und Verbrauchern
(OS-Plattform) eingerichtet, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichen.

1. Vertragsabschluß
Angebote des Unternehmers sind freibleibend. Eine vertragliche Bindung des Unternehmens entsteht erst durch Annahme des Angebotes und Bestätigung durch den Unternehmer.
Die Annahme des Angebotes durch den Kunden kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Die Form der Bestätigung steht dem Unternehmen frei.

2. Leistungsinhalt
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist ausschließlich die Bestätigung (Ziff. 1) des Unternehmers maßgebend. Für Leistungen, die andere Leistungsträger erbringen, ist der Unternehmer lediglich Vermittler.

3. Leistungsänderung
a) Änderung durch den Unternehmer, durch Dritte oder höhere Gewalt. Abweichungen einzelner Reiseleistungen von der Bestätigung, die nach Vertragsabschluß eintreten und nicht vom Unternehmer wider treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet.
b) Änderung auf Wunsch des Kunden nach Fahrtantritt (z. B. hinsichtlich Fahrstrecke und Fahrdauer) sind nur möglich, soweit die gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen dies zulassen. Ob dies der Fall ist, entscheidet der Fahrer. Der Auftrag zur Änderung ist vom Kunden durch Unterschrift auf dem Fahrauftrag zu bestätigen.

4. Preise
a) Es gelten die bei Vertragsabschluß vereinbarten Preise.
b) Erhöht sich der Umfang des vereinbarten Leistungen, z. B. bei Änderung nach Ziff. 3 b, so ist der Mehrpreis vom Kunden zu bezahlen.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Kunden

a) Tritt der Kunde vor Fahrantritt vom Vertrag zurück, so wird dadurch der Anspruch des Unternehmers auf die vereinbarte Vergütung nicht berührt. Der Unternehmer wird aber seine ersparten Aufwendungen absetzen. Anstelle der vereinbarten Vergütung kann der Unternehmer eine Rücktrittspauschale erheben. Diese beträgt bis zum 22. Tag vor  Fahrantritt 10 % ab 21. Bis 7. Tag vor Fahrantritt 25 % ab 6. Tag vor Fahrantritt 40 % des vereinbarten Entgelts.
b) Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag nach Antritt der Fahrt zu kündigen, wenn während der Fahrt außergewöhnliche Umstände eintreten, die zu einer Unmöglichkeit der Leistungserbringung führen. Kündigt der Kunde den Vertrag, so kann der Unternehmer eine den Umständen nach angemessenen Vergütung für die bereits erbrachten oder zur  Beendigung der Fahrt noch zu erbringenden Leistungen verlangen. Für die Verpflichtung des Unternehmers zur Rückführung des Kunden gilt Ziff. 6 b sinngemäß.
c) Die Geltendmachung eines weiteren dem Unternehmer entstandenen Schadens ist nicht ausgeschlossen. Dazu gehören z. B. Stornierungsgebühr für Schiffspassagen oder Hotelleistungen.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Unternehmer
Der Unternehmer kann in folgenden Fällen vor Fahrantritt vom Vertrag zurücktreten oder nach Fahrantritt den Vertrag kündigen.
a) wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die zu einer von dem Unternehmer nicht zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung führen.
b) Bei Kündigung nach Antritt der Fahrt ist der Unternehmer verpflichtet, den Kunden zurückzuführen, es sei denn, daß gerade die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, eine Rückführung des Kunden durch den Unternehmer nicht möglich machen. Aufwendungen, die der Unternehmer aufgrund nicht in Anspruch genommener Leistungen erspart hat, werden dem Kunden erstattet. Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt entsprechend, wenn aus den aufgeführten Gründen Änderungen der Leistungen notwendig werden.

7. Verhalten der Fahrgäste

a) Bei Verunreinigung von Fahrzeugen oder Betriebsanlagen werden Reinigungskosten erhoben; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
b) Beschwerden sind nicht an den Fahrer, sonder an den Unternehmer zu richten.

8. Haftung des Unternehmers
Der Unternehmer haftet grundsätzlich im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Erbringung der gem. Ziff. 2 bestätigten Leistung.

9. Beschränkung der Haftung
a) Die Haftung des Unternehmens ist für den Kunden insgesamt auf die Höhe des in Ziff. 4 vereinbarten Preises beschränkt.
1. soweit ein Schaden des Fahrgastes nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wird oder
2. soweit der Unternehmer wegen einem dem Fahrgast entstehenden Schaden ausschließlich wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers haftbar ist.
Ein Anspruch auf Schadenersatz ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Schadens beim Kunden lediglich durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurde oder durch unerlaubte Handlungen eines Leistungsträgers bei Gelegenheit der Vertragserfüllung. § 8 a Abs. 2 Satz 1 StVG bleibt unberührt.
b) Die Haftung des Unternehmers ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
c) Der Unternehmer haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

10. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Fahrt schriftlich gegenüber dem Unternehmer geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Alle Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in 6 Monaten, sonstige Ansprüche 2 Jahre nach Beendigung der Reise. Erklärt der Unternehmer zunächst gegenüber dem Kunden, daß die vorgetragenen Beanstandungen und Ansprüche geprüft werden, so ist die Verjährung von diesem Zeitpunkt an solange gehemmt, bis der Unternehmer dem Kunden das Ergebnis seiner Prüfung und seiner Entscheidung im Hinblick auf dessen Ansprüche bekannt gibt.

11. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheitsvorschriften

Der Fahrgast ist für die Kenntnis und Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Vertragsabschluß geändert worden sind.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.